Frau Lohner-Rothenbächer ist seit 1996 Rechtsanwältin. Seit 2000 führt sie die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht.
Rechtsanwältin Lohner-Rothenbächer ist ausnahmslos im Familienrecht tätig. Zu ihrem Tätigkeitsbereich zählen die gesamte Bandbreite familienrechtlicher Angelegenheiten, insbesondere unterhaltsrechtliche und güterrechtliche Fragen sowie Scheidungsverfahren. Darüber hinaus hat sich Rechtsanwältin Lohner-Rothenbächer in mitunter umfangreichen und aufwändigen Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten einen Namen gemacht. Hier verfügt sie über sehr große praktische Erfahrungen von hohem Wert, die sie in die Lage versetzen, die sehr komplexen Vorgänge mit in der Regel vielen Beteiligten (Gerichte, Sachverständige, Jugendämter, Anwälte) koordiniert, zielführend und erfolgreich zu bearbeiten.
Sie ist Mitglied in folgenden Vereinigungen:
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Anwaltsverein Offenbach am Main
- Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht