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Lohner-Rothenbächer Familienrecht //FamLR//

Familienrecht

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RAin Lohner-Rothenbächer

Frau Lohner-Rothenbächer ist seit 1996 Rechtsanwältin. Seit 2000 führt sie die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht.

Rechtsanwältin Lohner-Rothenbächer ist aus­nahmslos im Familienrecht tätig. Zu ihrem Tätig­keits­bereich zählen die gesamte Band­breite familien­recht­licher An­gelegen­heiten, ins­besondere unterhaltsrechtliche und güter­rechtliche Fragen sowie Scheidungsverfahren. Darüber hinaus hat sich Rechts­an­wältin Lohner-Rothenbächer in mitunter umfang­reichen und auf­wändigen Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten einen Namen gemacht. Hier verfügt sie über sehr große praktische Er­fahrungen von hohem Wert, die sie in die Lage versetzen, die sehr komplexen Vor­gänge mit in der Regel vielen Be­teiligten (Gerichte, Sach­verständige, Jugendämter, Anwälte) koordiniert, ziel­führend und erfolgreich zu be­arbeiten.

Sie ist Mitglied in folgenden Ver­einigun­gen:

  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Anwaltsverein Offenbach am Main
  • Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht

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